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ArbG Hamburg, 02.05.2017 - 25 Ca 490/16 |
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Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 02.05.2017 - 25 Ca 490/16
- LAG Hamburg, 14.02.2018 - 33 Sa 6/17
- BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 243/18
Wird zitiert von ...
- LAG Hamburg, 14.02.2018 - 33 Sa 6/17
Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungsordnung
Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 02. Mai 2017 - 25 Ca 490/16 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Das Arbeitsgericht hat mit Urteil vom 02. Mai 2017 (25 Ca 490/16) der Klage - mit Ausnahme des geltend gemachten Zinszeitpunkts (2. statt 1. des jeweiligen Monats) - stattgegeben.
das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 02. Mai 2017, Az.: 25 Ca 490/16, abzuändern und die Klage abzuweisen.
die Berufung zurückzuweisen und das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 02. Mai 2017, 25 Ca 490/16 nach Maßgabe der Anträge aus dem Schriftsatz vom 02. November 2017 (Bl. 588 d.A.) abzuändern und:.